Wichtige Informationen zur Riester-Rente2004 und 2005 bekommt jeder Riester-Sparer vom Staat 76 Euro jährlich dazu. Für jedes Kind gibt es noch einmal 92 Euro. Ab 2006 beträgt die Förderung schon 114 Euro je Arbeitnehmer und 138 € je Kind, bis sie 2008 den Endbetrag von 154 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 185 € je Kind erreicht. Ziel der Rentenreform ist es, die Alterssicherung zukunftsfähig zu machen und auf die demografische Entwicklung vorzubereiten. Es geht um eine langfristig sichere und bezahlbare Alterssicherung. Das bedeutet: Die heutigen und künftigen Beitragszahler dürfen nicht überfordert und das Leistungsniveau muss auch für die künftigen Rentnerinnen und Rentner auf angemessenem Standart gehalten werden. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt danach bis zum Jahre 2020 unter 20 Prozent und steigt trotz der abzusehenden demographischen Entwicklung bis zum Jahre 2030 nicht über 22 Prozent. Das Rentenniveau soll 2030 zwischen 67 und 68 Prozent liegen. Zudem wird der ergänzende Aufbau eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens staatlich massiv gefördert - mit dem größten Programm zum Aufbau von Altersvorsorgevermögen, das es je gab. Am 11. Mai 2001 hat der Deutsche Bundestag mit seinen entsprechenden Mehrheiten die Einführung der neuen Rente beschlossen. Das Altersvermögensgesetz regelt folgende Bereiche:
Im zustimmungsfreien Altersvermögensergänzungsgesetz sind folgende Bereiche geregelt:
Weniger ZertifizierungskriterienDie Kritik hat der Gesetzgeber aufgenommen und die Riester-Rente vereinfacht. Wesentlich ist hier, dass sechs der elf so genannten Zertifizierungskriterien wegfallen. So gilt derzeit noch die Vorschrift, die Riester-Rente nur in monatlichen Raten auszuzahlen. Das Alterseinkünftegesetz erlaubt künftig, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals zu entnehmen. Weiterhin müssen die Versicherungen nicht mehr die Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge garantieren, sondern können diese Sicherheit auf bis zu 85 Prozent senken.Informationspflichten für Versicherer neu geregeltDer Staat hat bisher auch kleinlich bis ins Detail geregelt, über welche Inhalte die Versicherungen jährlich zu informieren haben. Ab 2005 wurde dieser Forderungskatalog, der Verwaltungskosten mit sich bringt und die Rendite schmälert, kleiner:Ein Altersvorsorgevertrag muss folgende jährliche Informationspflichten nicht mehr enthalten, um die Riester-Zertifizierung zu erhalten:
Der Gesetzgeber hat dagegen die Informationspflicht, inwieweit der Versicherer ethische, soziale und ökologische Belange bei der Anlage berücksichtigt, strenger geregelt. Zudem müssen die Anbieter die jährliche Übersicht über Verwaltungskosten sowie über angesparte Beiträge und Erträge transparenter gestalten. Weitere Erleichterungen für ArbeitnehmerRiester-Sparer müssen seit 2005 Änderungen beim Einkommen dem Versicherer nicht mehr mitteilen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erledigt das. (Änderungen bei Familienstand und SV-Status müssen weiterhin unverzüglich mitgeteilt werden). Zudem verlangt das Finanzamt den Antrag auf staatliche Zulage nur noch einmalig. Der Arbeitnehmer kann einen so genannten Dauerzulageantrag bei seiner Versicherung stellen. Bisher wollten die Beamten jedes Jahr einen neuen Antrag sehen. Dadurch verzögerten sich die Zahlungen der staatlichen Zulagen.Gleichberechtigung nun auch bei der Riester-Rente (UnisexTarife)Eine neu eingebrachte Regelung dürfte kaum größeren bürokratischen Aufwand machen, denn seit 2006 herrscht auch bei der Riester-Rente Gleichberechtigung. Denn jetzt sind die Versicherer dazu verpflichtet, ausschließlich so genannte Unisex-Tarife anzubieten, die einen einheitlichen Preis für beide Geschlechter vorsehen. |