Wogegen ist Ihr Gebäude versichert?
Wohngebäude
Der Versicherer versichert - soweit mit Ihnen vereinbart -
gegen Schäden durch
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Feuer
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von
bemannten Flugkörpern (z.B. Flugzeugen, deren Teile oder
Ladung) sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und
Löscharbeiten. Auch Brandschäden, die durch Kurzschluss
infolge Unwetter oder auch auslaufendes Leitungswasser
hervorgerufen werden.
Meist beitragsfrei mitversichert: Der Gebäude-Rohbau bis zur
bezugsfertigen Herstellung (längstens 12 Monate).
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Leitungswasser
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser,
auch aus allen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen
(z.B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen) oder
Zulieferungs-Schläuchen der Wasserversorgung; Schäden durch
Überlaufen oder Wasserdampf.
Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen im Gebäude; auch
Schäden an Zuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des
Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstücks.
Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken,
Spülklosetts, Wasserhähnen und Wassermessern
(Wasserverbrauchs-Anzeigern), an Heizkörpern, Heizkesseln,
Boilern und Durchlauferhitzern im Gebäude.
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Sturm und Hagel
Schäden, die ein Sturm (mindestens Windstärke 8) oder
Hagelschauer an Ihrem Gebäude und dessen Scheiben und
Fenstern (mit Ausnahme von Laden- bzw. Schaufensterscheiben)
anrichtet.
Schäden durch Bäume oder sonstige Gegenstände, die der Sturm
auf das versicherte Gebäude wirft. Hagelschäden am Gebäude
sowie an Scheiben und Fenstern. Weiterhin Schäden, die
eindringende Niederschläge anrichten, wenn der Sturm oder
der Hagelschlag das Dach abgedeckt, Fensterscheiben
eingedrückt oder zerbrochen hat.
Es empfiehlt sich übrigens, die sogenannten
Elementarschadens-Risiken von Anfang an in Ihre
Wohngebäudeversicherung einzuschließen, um vor folgenden Schäden
ausreichend geschützt zu sein:
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Überschwemmung,
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Erdbeben, Erdsenkungen,
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Schneedruck und Lawinen.
zu den Online - Vergleichsrechnern
Je nach Versicherer und dessen Deckungskonzept für
Wohngebäudeversicherung können Sie in den Versicherungsschutz
weitere Positionen einbeziehen, die entweder grundsätzlich
eingeschlossen sind oder nur gegen Mehrbeitrag mitversichert
werden können:
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Überspannungsschäden durch Blitz ("Gewitterinduktion"),
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Mietausfall (Wohnraum),
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Mietausfall für gewerblich genutzte Gebäude,
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Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten,
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Armaturen (sonstige Bruchschäden),
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Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück,
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Schäden an und durch Fußbodenheizungen,
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Mehrkosten für behördliche Auflagen,
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Anprall / Absturz unbemannter Flugkörper,
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Feuernutzwärmeschäden,
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Gebäudebeschädigungen an Mehrfamilienhäusern aufgrund eines
Einbruchdiebstahls,
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Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör,
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Nebengebäude bis 10 qm,
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Außenverkleidungen,
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Zuleitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht
der Versorgung versicherter Gebäude/Anlagen dienen,
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Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks,
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Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks,
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Dekontaminationskosten,
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Wasser aus Aquarien, Wasserbetten,
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Vorsorge bei Um-/ Anbauten bis zur nächsten Fälligkeit.
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