Rechtsschutz ist jetzt wichtiger denn je!
Deutschland ist ein moderner
Industriestaat mit unzähligen und komplizierten Gesetzen und
Verordnungen. Selbst rechtlich vorgebildete Menschen stehen
dieser Flut von Paragrafen meist hilflos gegenüber. So kommt es
nicht selten vor, bewusst oder unbewusst, dass Missverständnisse
oder gar Verstöße zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Rechtsschutz für Firmen
Recht bekommt heute (meist) der (finanziell) Stärkere!
Es ist einfach leichter, sein Recht durchzusetzen, wenn man
finanziell den Rücken frei hat.
Ohne den fachkundigen Rat eines Anwalts ist die Rechtssuche für
den Laien ein oft schwieriges oder gar aussichtsloses
Unterfangen.
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Recht ist kein kostenloses Gut.
Wer Anwälte und Gerichte sowie die Hilfe von Zeugen in Anspruch
nehmen möchte, braucht Geld.
Wer schon einmal vor Gericht gestritten hat, weiß, dass es
viel Geld kosten kann. Wer es nicht weiß, dem geben wir gerne
Informationen über mögliche Prozesskosten.
Seien Sie jedoch gewiss: Es wir teuer, wenn man sich den "Luxus"
leisten will, sein Recht durchzusetzen.
Wenn Sie nicht schon aus Kostengründen auf Ihr Recht
verzichten müssen, dann ist die
Leistung einer Rechtsschutz-Versicherung unerlässlich. Mit
dem Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung sind Sie in der
von Ihnen gewünschten starken Position, denn der Versicherer
übernimmt Ihr Kostenrisiko im Rahmen der versicherten
Leistungen.
Wir helfen Ihnen zur Chancengleichheit - auch mit finanziell
starken Gegnern!
Lassen Sie beruhigt den Anwalt Ihres Vertrauens für sich tätig
werden, wenn Sie Ihr gutes Recht erlangen und bewahren möchten.
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Die Leistungen eines Rechtsschutzversicherers
Es werden die Kosten für den
versicherten Rechtsschutzfall bis zur vereinbarten Höhe
übernommen. Versicherer leisten schon bis zur
unbegrenzten Höhe.
Es können aber auch Kosten übernommen werden, wenn das
zuständige Gericht nicht innerhalb Europas oder den
außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres liegt. Hier
sind die Kosten meist begrenzt (z. B. 100.000 Euro).
Oft kommt es vor, dass
Strafkautionen (sowohl im Inland wie auch im Ausland)
anfallen. Auch für diesen Fall leisten die meisten Versicherer
in begrenzten Höhe (z.B. 100.000 Euro).
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Wer ist versichert?
Als Versicherungsnehmer besteht
für Sie und Ihre Familie Rechtsschutz. Darunter fallen (je
nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich):
-
Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner.
-
Ihre minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder
ohne Altersgrenze (letztere bis sie eine berufliche
Tätigkeit ausüben und dafür ein Entgelt erhalten).
Es sind aber auch Kinder mitversichert, solange für diese
Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch besteht.
-
Die Kinder Ihrer mitversicherten Kinder.
-
Ihre, die Ihres Ehegatten oder Ihres nichteheliches
Lebenspartners mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
lebenden, alleinstehenden Elternteile oder nicht (mehr)
erwerbstätigen Eltern.
-
Singles können sich ggf. auch gegen einen Prämienabschlag
besonders günstig versichern. Fragen Sie uns gerne nach
entsprechenden Tarifen und Besonderheiten.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz ist je nach Versicherungsgesellschaft
unterschiedlich und weist auch unterschiedliche Leistungshöhen
auf. Hier nennen wir Ihnen exemplarische Leistungen eines
deutschen Rechtsschutz-Versicherers. Nähere Informationen
erhalten Sie nach Prüfung Ihres individuellen
Versicherungsbedarfs.
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Versicherungsschutz für Nichtselbstständige und
Selbstständige (ohne die Absicherung deren gewerblichen
Risiken), sofern entsprechend beantragt und versichert:
-
im Privatbereich
bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der
Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger
usw.) wie z. B.
-
aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen,
-
bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen,
-
die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
-
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
oder
-
den Sozialversicherungsträgern
sowie
-
aus der Eigenschaft als Arbeitgeber von
hauswirtschaftlichen Beschäftigten.
-
Im Berufsbereich
als Nichtselbstständige (Arbeiter/Angestellter/Beamte) bei
rechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B.
-
Kündigung oder
-
Änderung des Arbeitsverhältnisses
bis hin zu
-
steuerrechtlichen Themen.
-
Im Verkehrsbereich
-
als Eigentümer oder Halter aller zugelassenen,
vorübergehend zugealssenen oder auf den Namen der
versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen
versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - kein
Versicherungsschutz besteht für gewerblich genutzten
Fahrzeuge, mit der Ausnahme von PKW und Kombis-,
-
als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher
Fahrzeuge
-
als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art.
-
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind bei
privater Nutzung mitversichert.
-
Alle berechtigten Faherer und Insassen der versicherten
oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt -
dies gilt nicht für Ihre Beschäftigten und Beschäftigte
Ihrer Familie.
-
In der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und
Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
die Versicherungsverträge, die Dritte für Ihre Fahrzeuge
und die Ihrer Familie abschließen.
-
Motorfahrzeuge zu Lande, die in Ihrem oder im Eigentum
Ihrer Familie stehen, aber auf Dritte zugelassen sind.
-
Im Immobilienbereich
-
für Eigentümer und/oder
-
Mieter
aller selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke (z.
B. Schrebergarten, Obstgrundstück) je nach gewähltem
Leistungspaket auch im Ausland - ohne Vermietung - mit
dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.
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Das zahlt die Rechtsschutzversicherung
Im wesentlichen sind die Leistungen der
Rechtsschutz-Versicherung ähnlich und decken sich in vielen
Bereichen. Trotzdem weisen wir
darauf hin, dass eine individuelle Betrachtung Ihres Risikos
unerlässlich ist und die hier vorgestellten Leistungen
exemplarisch gelten.
Die exemplarischen
Leistungen
-
Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort
ansässigen Rechtsanwaltes / Notars Ihrer Wahl.
-
Die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei einem
Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen
Verfahren - mit Ausnahme von Disziplinar-, Straf-,
Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verfahren in
Datenschutzangelegenheiten -, soweit Sie mehr als 100 km
Luftlinie von dem zuständigen Gericht entfernt wohnen.
-
Gerichtlich festgesetzte Kosten für
-
das Gericht,
-
Sachverständige und Zeugen, die das Gericht
beizieht,die gegnerische Nebenklage,
-
den Gerichtsvollzieher.
-
Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
bis zur zweifachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung
eines Gerichts in erster Instanz entstehen.
-
Die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden
einschließlich der Entschädigung für Zeugen und
Sachverständige
-
Die Kosten eines technischen Sachverständigen im
Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren sowie bei Kfz-Kauf-
und Reparaturverträgen.
-
Die Kosten eines in- oder ausländischen Sachverständigen
für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im
ausland eingetretenen Beschädigungen eines
Motorfahrzeuges.
-
die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im
Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen
angeordnet wurde (einschließlich Tage- und
Übernachtungsgeld).
-
Die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren
Erstattung verpflichtet sind.
-
Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten (Ausland),
-
Kautionen als zinsloses Darlehen bei
Strafverfolgungsmaßnahmen im In- und Ausland, damit Sie
wieder freikommen, wenn Sie festgenommen werden sollten.
Die Höchstsumme für diese Kaution ist meist nach oben
begenzt (z. B. 100.000 Euro).
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Wichtige sonstige Informationen
-
Wartezeit
Häufig gibt es Warte- oder Karenzzeiten, innerhalb derer
keine Leistung erfolgt.
Meist handelt es sich um
-
Arbeits-Rechtsschutz und
-
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
und beträgt drei Monate.
Manche Leistungen beginnen aber erst mit einer Wartezeit
von sechs Monaten ab Vertragsbeginn.
Über Leistungen, die mit Wartezeiten belegt sind und
deren mögliche Dauer informieren wir Sie gerne.
-
Versicherungssummen
Es gibt zunehmend Versicherer, die im Rahmen der
Allgemeinen Bedingungen für die
Rechtsschutz-Versicherung Ihre Kosten in
unbegrenzter Höhe
übernehmen. Über mögliche Begrenzungen informieren wir
Sie in einem persönlichen Gespräch.
-
Geltungsbereich
Allgemein besteht Versicherungsschutz weltweit.
Allerdings wird die "unbegrenzte Höhe" des
Versicherungsschutzes davon abhängig gemacht, soweit ein
Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder
wäre, wenn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet
werden würde in:
-
Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des
Mittelmeeres (das sind: der asiatische Teil der
Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen,
Tunesien, Algerien und Marokko),
-
auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf
Madeira
-
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des
urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu
Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.
Die Begrenzung des Versicherungsschutzes ist deutlich
nieriger (z. B. 100.000 Euro), wenn das zuständige
Gericht nicht im oben genannten Bereich liegt.
-
Selbstbeteiligung (SB)
Die Selbstbeteiliung differiert von 0,-- Euro bis 300,--
Euro oder mehr. Der Rechtsschutz-Versicherungsvertrag
kann nach Ihren Wünschen gestaltet werden.
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