Insassen-Unfall-Versicherung
Die Insassen-Unfallversicherung ist eine
überflüssige Versicherung, weil die meisten Risiken der
Insassen-Unfallversicherung bereits durch andere Versicherungen
abgedeckt sind. Weitaus besser ist eine allgemeine Unfallversicherung,
die nicht nur für Personenschäden während einer Autofahrt aufkommt.
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Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem
Pauschalsystem oder nach dem Platzsystem abgeschlossen werden.
Pauschalsystem: sämtliche Plätze des Fahrzeugs sind versichert.
Platzsystem: nur bestimmte Plätze sind versichert. Versicherungssummen
sind meistens 50.000 €/Tod und 100.000 €/Invalidität. Als
Zusatzleistungen können Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld
aufgenommen werden.
Die Deckung der Insassen-Unfallversicherung
überschneidet sich mit der
- Kfz-Haftpflicht: Bei einem schuldhaft
verursachten Unfall zahlt diese an verunglückte Insassen
- Krankenversicherung: Sie ersetzt Kosten für
ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Heilkosten. Außerdem
zahlt sie ab der siebten Krankheitswoche 72 Wochen lang 80 Prozent
des letzten Entgelts
- Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: In den
ersten sechs Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber den
Verdienstausfall
- gesetzliche Renten-/ Unfall-/
Risikolebensversicherung: Bei Arbeitsunfähigkeit leisten diese
Versicherungen des Insassen eine Rentenzahlung.
Versichert sind
- alle Insassen des versicherten Fahrzeugs
mit Ausnahme von Berufsfahrern. Die folgenden Schadenfälle sind
ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
- Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer,
sondern durch ein unabwendbares Ereignis, z.B. ein Tier verursacht
wurden
- Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu
den oft niedrigen Zahlungen der ausländischen
Kfz-Haftpflichtversicherer
- bei Unfallverursachung durch einen
Fußgänger oder Radfahrer, wenn dieser keine private
Haftpflichtversicherung hat und mangels Vermögen seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann.
Betroffen sind alle Unfälle in Europa, die sich - unabhängig vom
Verschulden - während der Fahrt, beim Beladen und Entladen oder beim
Ein- und Aussteigen ereignen. Ausgeschlossen ist natürlich eine
vorsätzliche Unfallverursachung.
Die Versicherungsleistung umfasst
- Bei Tod: Auszahlung der Versicherungssumme
bei Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an, bei
Kindern unter 14 Jahren höchstens 10.000 €
- Bei Invalidität: je nach Beeinträchtigung
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit einen Prozentsatz
der Versicherungssumme; Insassen, die am Unfalltag 65 Jahre und
älter sind, erhalten eine Rente.
Im Schadensfall
Werden Personen bei einem Unfall verletzt, muss der Versicherer
unverzüglich informiert werden. Bei tödlichen Verletzungen ist das
Versicherungsunternehmen spätestens innerhalb von 48 Stunden zu
benachrichtigen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach
der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Vergleichsbasis ist die
Prämie je 1000 € Versicherungssumme.
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