Berufsunfähigkeitsversicherung              Berufsunfähigkeit                                                 

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Jeder Vierte wird im Laufe des Berufslebens berufsunfähig

Bei Verlust der Arbeitskraft geht es für viele Menschen mit dem Lebensstandard ganz schnell rapide bergab. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich. Unser Test zeigt, was Kunden beachten müssen, damit sie nicht nur versichert sind, sondern im Ernstfall auch Geld bekommen. Denn das ist keineswegs selbstverständlich.

Jeder Vierte muss seinen Beruf durch Krankheit oder einen Unfall vorzeitig aufgeben.
Die gesetzliche Absicherung ist mager, denn diese beträgt selbst im Idealfall nur etwa ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Im Schnitt werden von einem Bruttoeinkommen aber ca. 60 % benötigt, um alle regelmäßigen Kosten wie Miete, Finanzierungs- bzw. Darlehensraten, Strom oder Auto zu bestreiten.

Um die Einkommensverluste bei Unfall, Krankheit oder Tod ausgleichen zu können, sollten Sie deshalb dringend mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung privat vorsorgen - das empfiehlt auch die Stiftung Warentest immer wieder mit Nachdruck.

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Sollten Sie zusätzlich einen konkreten Vorschlag wünschen, dann wählen Sie bitte unseren Button "Anfrageformular".

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.

Wichtig:
Wählen Sie einen Versicherer mit TOP-Leistungen. Auch die Verbindung mit einer Rentenversicherung ist notwendig, weil dann im Fall der Berufsunfähigkeit auch die Beiträge zur Ruhestandsplanung Altersvorsorge gesichert sind. Wenn Sie Hinterbliebene, Geschäfts- oder Lebenspartner im Todesfall absichern wollen, ist eine Risikoversicherung erforderlich.

In einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Variante für Sie am sinnvollsten ist.

Für einen Vorschlag nutzen Sie ganz einfach unser "Online-Anfrageformular".

Neue Regelungen

Das allein ist schlimm genug. Seit neuestem aber kann Ihre Zukunft dann auch finanziell in einem Desaster enden.

Seit dem 01.01.2001 entfällt der gesetzliche Schutz bei Berufsunfähigkeit für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen!

Langsam kommt die Nachricht an: Der Staat schützt seine Bürger im Falle einer Berufsunfähigkeit ("BU") nur gering oder sogar überhaupt nicht mehr.

Wer gar nicht mehr zu arbeiten vermag, erhält zwar etwas Geld, aber nicht genug, um von dieser Erwerbsunfähigkeitsrente leben zu können. Dies gilt natürlich erst recht für seine Familie.

Jeder, der nicht am Hungertuch nagen will, wenn er bereits in jungen Jahren seine Arbeitskraft verliert, muss also zwangsläufig selber vorsorgen.

Dies alles betrifft Sie nicht? Vorsicht, die Statistiken sprechen eine andere Sprache. Wussten Sie,

  • dass jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter vorzeitig aus seinem Berufsleben aussteigen muss, weil Körper oder Seele nicht mehr mitspielen,
  • dass nicht Unfälle, sondern Krankheiten die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind?

Deren Spektrum ist vielfältig:

  • Herz-Kreislauf-Probleme (12%),
  • Beschwerden mit Rücken, Knochen und Gelenken (28%),
  • Depressionen, Nervenleiden (21%),
  • Krebs, Tumore (10%),
  • Unfälle und Verletzungen (10%) sowie
  • Sonstiges, z. B. Allergien (19%).

Wie Sie sehen, sind Unfälle und Verletzungen mit 10% nur sehr selten ausschlaggebend für schwindende Arbeitskraft. Eine private Unfallversicherung schützt deshalb oft nicht vor dem finanziellen Absturz durch Berufsunfähigkeit. Sie kommt allenfalls infrage, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht möglich ist.

Viele denken: Es trifft nur die anderen. Das ist sehr riskant und leichtsinnig. Vor allem, wenn man die Verantwortung für eine Familie trägt.

Bitte bedenken Sie: Im Fall des Falles ändert sich Ihr Leben radikal:

  • Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben!
  • Krankheitssymptome bringen Zusatzkosten mit sich!
  • Ihnen steht ein geringeres Einkommen zur Verfügung, denn der Staat bietet nur eine Basisabsicherung!

Berufsunfähigkeit - Versicherung

Eine Berufsunfähigkeit besteht, wenn eine Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine längere Zeit (dieser Zeitraum variiert je nach Versicherer) ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht.

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Was zahlt der Staat bei der Berufsunfähigkeit?

Das Rentenreformgesetz, das zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist, bewirkte einschneidende Veränderungen in der (BU) Berufsunfähigkeits-Rente. Die Leistungen garantieren keinerlei ausreichende Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:
Umwandlung der Berufsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsminderungsrente für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht kein gesetzlicher Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann der
Berufsschutz entfällt: kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 39%) die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 26%) keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hat, wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann

Berufsanfänger erhalten keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist Besondere Vorsorge müssen Selbständige und Freiberufler treffen, da für diesen Personenkreis keinerlei gesetzliche Ansprüche bestehen, wenn sie nicht pflichtversichert sind.

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