Quadratmeternepp - Citymakler Marco Häbold erklärt, warum man auf die Größe der Wohnung achten sollte
Citymakler Marco Häbold
(openPR) - Herr Häbold, nach einer Studie der Dekra sind 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland kleiner, als es im Mietvertrag steht. Woran kann das liegen?
Marco Häbold: Die Berechnung der Wohnfläche richtet sich nach eindeutigen gesetzlichen Vorschriften. Im Normalfall kommt die Wohnflächenberechnungsverordnung zur Anwendung. Dort ist auch genau geregelt, wie Sonderflächen (Dachterrassen, Balkone, Dachschrägen) zu behandeln sind. Bis Ende 2003 galt noch die II. Berechnungsverordnung (II. BV) oder es kamen teilweise gänzlich andere Methoden (z. B. nach DIN) zur Anwendung. Schon aus dieser früheren Gesetzesvielfalt resultiert eine oft abweichende Wohnfläche. Hinzu kommt, dass einige Vermieter die Wohnungsgröße bewusst etwas „vergrößern“, um beispielsweise bei einer Vermietung oder einem Verkauf ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Was für Möglichkeiten hat der Mieter?
Marco Häbold: Der Bundesgerichtshof hat am 24. März 2004 entschieden (Az. VIII ZR 295/03), dass Mieter einen Anspruch auf Mietreduzierung haben, wenn die Wohnung 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben ist. Das betrifft auch Vertragsverhältnisse, wo schriftlich Regelungen wie „die Wohnfläche beträgt ca. ...“ oder „ als Wohnfläche wird unverbindlich ... vereinbart“ enthalten ist. Das Problem ist jedoch, dass die Wohnflächenangabe kein rechtlich zwingender Bestandteil des Mietvertrages ist. Einen Rechtsanspruch auf Mietminderung besteht also nur, wenn ein bestimmtes Flächenmaß vereinbart ist oder der Mietpreis als KM/qm ausgewiesen ist. Sollte es zu einer entsprechenden Korrektur des Mietvertrages kommen, hat der Mieter nicht nur eine verminderte Kaltmiete zu entrichten, sondern es ändert sich auch die Berechnungsgrundlage für die Nebenkosten
Wie gelingt es dem Citymakler Dresden, dass die Wohnungsgröße dem Mietvertrag entspricht?
Marco Häbold: Bevor wir eine Wohnung als Kauf- oder Mietobjekt anbieten, liegt uns in der Regel ein bemaßter Grundriss vor. Dieser wird mit der Situation vor Ort verglichen. Aufgrund erfahrener Außendienstmitarbeiter sind gravierende Abweichungen normalerweise sofort sichtbar und es wird eine Vermessung vorgenommen. Die Fehlerquote wird somit reduziert. Allerdings ist ein Miet- oder Kaufvertrag immer eine Vereinbarung zwischen Bewohner und Vermieter. Der Makler ist zwar Vermittler, kann sich aber auf die vom Eigentümer gemachten Daten – sofern diese plausibel sind – berufen.
Von wem kann sich ein Immobilieneigentümer sein Haus oder seine Wohnung professionell ausmessen lassen?
Marco Häbold: Wer eine professionelle Vermessung wünscht, kann einen Architekten oder Bauingenieur damit beauftragen. Die Kosten liegen je nach Wohnungsgröße und Schnitt bei 100,- bis 500,- Euro. Oft genügt aber auch eine eigene Vermessung mit Zollstock oder Lasermessgerät. Lasermesser gibt es für unter 100,- Euro im Baumarkt und ermöglichen eine schnelle Vermessung in Profi-Qualität.
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