Medikamente ohne Wirksamkeitsnachweis nicht auf Kosten der Allgemeinheit

GWUP - Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e. V. (openPR) - Die Gesundheitsreform 2007 sieht vor, dass es den gesetzlichen Krankenkassen möglich ist, Wahl-Tarife anzubieten, die Kosten für besondere Therapierichtungen (wie Naturheilverfahren, Homöopathie und anthroposophische Medizin) erstatten(siehe: peter-friedrich.info/index.php/cms/show/88). Hierüber zeigen sich die Hersteller sogenannter alternativer Arzneimittel natürlich erfreut (siehe:openpr.de/news/118926/Gesundheitsministerin-Ulla-Schmidt-bei-Heel-in-Baden-Baden.html).

Auch die Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) bewertet es als positiv, dass mit der in der Gesundheitsreform getroffenen Regelung nicht mehr diejenigen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse belastet werden, welche die "besonderen Therapierichtungen" aus guten Gründen ablehnen, etwa weil es keine anerkannten Wirksamkeitsnachweise für sie gibt oder weil damit pseudowissenschaftliche, esoterisch-okkultistische Lehren gefördert werden.

"Die Tendenz der weiteren Entwissenschaftlichung des öffentlichen Lebens in Deutschland ist dennoch bedenklich", so der Geschäftsführer der GWUP, Amardeo Sarma. Nach wie vor hätten die "besonderen Therapierichtungen" keinen anerkannten Wirknachweis erbracht. Ferner verleite diese Regelung der Gesundheitsreform die Verbraucher noch mehr als bisher, unter der Autorität einer gesetzlichen Regelung anzunehmen, es läge doch einen derartiger vertrauenswürdiger Wirknachweis vor. So werde der Schutz der Versicherten seitens ihrer Krankenkassen vor unseriösen Angeboten schleichend ausgehöhlt. Mit Blick auf den Verbraucherschutz sei auch prinzipiell abzulehnen, dass Krankenkassen für unbelegte und damit nutzlose Verfahren Geld ausgeben, so Sarma.

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