Meniskus nicht versichert - Knorpel statt Körperteil
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(openPR) - "Sport ist Mord". Das wusste bereits Winston Churchill. Sport ist zwar gut für die körperliche Fitness, birgt aber immer auch erhebliche Verletzungsrisiken. Berufs- und Hobbysportler sollten daher über eine solide Unfallversicherung verfügen.
Laut einer aktuellen Meldung des Spezialmaklers www.UnfallMaXX.de muss man darauf achten, dass "erhöhte Kraftanstrengungen" mitversichert gelten. Menschen besitzen mehr als 400 Skelettmuskeln. Sehnen, Gelenke und Knochen können zwar große Belastungen aushalten, doch gerade bei erhöhten Kraftanstrengungen kommt es schnell zu Verletzungen an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule.
Nach einem Urteil des Landgerichts-Fürth (14 O 3156/98) werden Meniskus-Schäden allerdings nicht von der Unfallversicherung erfasst. Begründung: Der Meniskus stellt medizinisch einen Knorpel dar und gehört somit nicht zu Gliedmaßen.
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Thomas Orthey (41) ist Versicherungsbetriebswirt (DVA), Versicherungsfachwirt (IHK) und Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) und vermittelt selbständig seit 1989 bundesweit ausgesuchte Versicherungslösungen mit Schwerpunkt "Unfallversicherungen". Neben der Versicherungsvermittlung ist er als Versicherungsfachjournalist im Fachbereich "Versicherungen" tätig. Seine Expertentipps und Fachkolumnen erscheinen seit 1996 regelmäßig in 13 Regionalausgaben der RHEIN-Zeitung. Als Gutachter für gewerbliche und industrielle Sachversicherungen (BVFS e.V.) erstellt Thomas Orthey umfassende Gutachten zu betrieblichen Versicherungen.
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