Neuerlicher Pflegeskandal - Der Ruf nach neuem Personalschlüssel erhallt alle Jahre wieder

(openPR) - Der jüngste Pflegeskandal signalisiert (mal wieder) Betroffenheit bei den Professionellen und ihrer Berufsverbände. Neben einer grundsätzlichen Reform der Pflegeversicherung wird die Forderung nach der Erhöhung des Fachpersonalschlüssel in Pflegeheimen erhoben.

„Missstände in Heimen sind häufig eine Folge der völligen Überarbeitung des Personals“, so Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK heute in Berlin. „Wir fordern daher von der Politik die Einführung eines Personalbemessungsverfahrens in deutschen Pflegeheimen, das den tatsächlichen Pflegeaufwand berücksichtigt. Die heute gesetzlich vorgeschriebene Fachkraftquote von 50 Prozent dürfte dann in vielen Wohnbereichen nicht mehr ausreichen“, so Wagner weiter. In vielen Heimen wird es wegen des Kostendrucks für das Personal immer schwerer, eine gute Betreuung für die Bewohner zu leisten. Es sei zu wenig ausgebildetes Personal für zu viele Bewohner verantwortlich. Dies überfordere viele Pflegekräfte im Pflegealltag. „Das ist aber nicht die Schuld der Pflegekräfte, sondern ein Versäumnis der Träger, aber vor allem der Politik, die Heimbetreiber nicht ausreichend mit Mitteln versorgen.“

Quelle: Artikel DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe v. 20.02.07
www.dbfk.de/index.php?subaction=showfull&id=1171960246&archive=&start_from=&ucat=10&

Kurze Anmerkung:
Die Ursachen für die Missstände scheinen also nach der Mitteilung ausgemacht zu sein und dies sind keineswegs neue Erkenntnisse. Pflegekräfte seien überfordert, aber letztlich nicht Schuld an dem Desaster. Für die Versäumnisse ist vielmehr der Träger verantwortlich – aber letztlich die Politik, da diese die Heimbetreiber nicht mit ausreichenden Mitteln versorge. „Die Folge ist die Einstellung von Billigpersonal ohne Ausbildung“ und die Gesellschaft müsse letztlich entscheiden, „ob sie eine schlechte, aber billige Versorgung wünsche oder eine angemessene Versorgung, die aber ihren Preis habe. Es sei nicht länger akzeptabel, dass dieses gesellschaftliche Problem auf die Bewohner und die Pflegenden abgeschoben werde.“

Ein Blick in die pflegekundliche Literatur zeigt allerdings, dass durchaus namhafte und mit einer hohen Reputation versehene Autoren etwa die Fachkraftquote in stationären Alteneinrichtungen als nicht statische Größe begreifen. Ein Befund, der sich im Übrigen aus dem Normlaut des § 5 II HeimPersV ergibt. Nach § 5 II kann von der geforderten 50%-igen Fachkraftquote abgewichen werden, „wenn dies für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner erforderlich oder ausreichend ist“ und das von der Fachkraftquote mit Zustimmung der zuständigen Behörde abgewichen werden kann. Hieraus folgt, dass den Trägern durchaus ein Initiativrecht zukommt, ggf. auf der Grundlage des § 5 HeimPersV bei der entsprechenden Behörde darzulegen und freilich den Nachweis zu erbringen, dass eine Abweichung entweder nach oben oder nach unten erforderlich ist. In der pflegerechtlichen Literatur gilt es als derzeit unbestritten, dass es bislang nach wie vor „keine pflegewissenschaftliche oder sonstige fachwissenschaftliche Begründung für die 50-Prozent-Quote“ gibt. „Empirisch lässt sich jedoch leider der qualifizierende und qualitätssichernde Einfluss von Pflegefachkräften auf die Qualität der Pflege nicht überall nachweisen.“, so Klie, in Kommentar zum Urteil des VG Düsseldorf vom 14. 11. 2000, Az. 3 K 1775/00 >>> Kommentar (html) >>> www.aktuelle-pflege.de/Fach.htm

Ob dies tatsächlich so ist, soll hier nicht entschieden werden.

Vgl. dazu weiterführend etwa „Pflegequalifikation bestimmt Pflegequalität ?!“
www.schmerzkongress.info/downloads/Pflegequalitaet.pdf

H. Entzian, Die Verantwortlichkeit von Pflegefachkräften aus der Sicht der Professionalisierung der Pflege – Eine Positionsbestimmung. Vortrag, gehalten auf dem 1. KWA Pflegesymposium, 2002
Quelle: KWA -online >>> www.kwa.de/fileadmin/schriften/ReferatEntzian.pdf

Th. Klie, Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz und das Profil von Fachkräften in Einrichtungen der Pflege. Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 4, 5 Heimpersonalverordnung (überarbeitete Fassung eines Vortrages auf dem 1. KWA – Pflegesymposium v. 23.10.02 in Konstanz)
Quelle: KWA -online >>> www.kwa.de/fileadmin/schriften/ReferatKlie1Symposium.pdf

Die Frage nach der Verantwortung freilich ist eindeutig: Der Träger einer stationären Alteneinrichtung hat dafür Sorge zu tragen, dass er seine schuldrechtlich übernommenen Verpflichtungen gegenüber dem Bewohner lege artis erfüllt. Der „Schuldvorwurf“ gegenüber der Politik ist zu pauschal, liegen doch den pflegerischen Fehlschlägen in erster Linie individuell vorwerfbare Handlungen zugrunde, die die Qualität von Körperverletzungstatbeständen erfüllen. Hier soll nicht das Wort von der defizitären Pflege geredet werden, die einen gesamten Berufsstand stigmatisiert, aber Skepsis drängt sich mehr und mehr auf, wenn im Zuge der Professionalisierungsbemühungen der Ruf nach den sog. Vorbehaltsaufgaben und damit einer berufsständischen Autonomie erschallt. Der Kostendruck wird nach wie vor auf den Trägern lasten und sich ggf. noch verstärken. Von daher dürfte es nicht ausreichend sein, die Entscheidung der Gesellschaft zu überantworten. Die Profession ist gefordert und das in erster Linie mit Blick auf eine qualitätsentsprechende Versorgung; die Pflegeskandale sind individuell vorwerfbar und dies sollte nicht durch eine seit Jahren geführte Diskussion um die Fachkraftquote verwässert werden.

Lutz Barth

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