Mehrwertsteuererhöhung ab 1.1.2007 – Auswirkungen auf die Rechnung des Rechtsanwaltes:

Zeigen Sie Ihrem Problem die rote Karte! (openPR) - Für Rechtsanwälte aber auch für Architekten und Steuerberater gilt, dass maßgeblich für die Umsatzbesteuerung der Zeitpunkt des Endes der Leistung ist.

Im Klartext ist dies so zu verstehen, dass unabhängig davon, wann der Anwalt die Hauptleistung erbringt, auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mandates abgestellt wird.

Betreibt ein Anwalt beispielweise für seinen Mandanten ein Geschäft in 2006 und muss er im Jahre 2007 in der gleichen Angelegenheit einen Gerichtstermin wahrnehmen, so sind sämtliche Leistungen, auch diejenigen aus dem Jahre 2006, mit dem ab 2007 geltenden, höheren Steuersatz i.H.v. 19% zu besteuern.

In den Fällen, in denen die Leistung bereits im Jahre 2006 vollständig erbracht wurde und nur im Jahre 2007 die Rechnungslegung erfolgt, ist jedoch penibel darauf zu achten, dass nur der alte Steuersatz i.H.v. 16% in Ansatz gebracht wird.

Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwaelte in Sozietät
Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen
Tel:0641/202121
Fax:0641/28730
reich@anwaelte-giessen.de
www.anwaelte-giessen.de

Rechtsanwälte:
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.

Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).

Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.

Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichendem lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca. Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.

Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.

Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand! Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen. Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden zum einen von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und zum zweiten von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.



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