Newsflash 1/2007

Rechtsanwalt Claus Hambach (openPR) - Inhalt

i. Medius GmbH / Imperial
Oberlandesgericht München verurteilt Finanzvertrieb Medius GmbH

ii. Kontakt

iii. Impressum

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i. Medius GmbH / Imperial
Oberlandesgericht München verurteilt Finanzvertrieb Medius GmbH

Ein Bericht von Rechtsanwalt Claus Hambach, Hambach & Hambach Rechtsanwälte

München, 9. Februar 2007. Der Münchner Finanzvertrieb Medius musste eine herbe Niederlage vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einstecken. Die Medius wurde in der Berufungsinstanz am 6.2.2007 verurteilt, einer von Hambach & Hambach Rechtsanwälte (www.ra-hambach.com) vertretenen Kapitalanlegerin den entstandenen Schaden zu ersetzen (Az. 18 U 5891/05). Der Grund: ein ehemaliger Mitarbeiter des Vertriebs hatte die Anlegerin nicht hinreichend auf die Risiken der Anlage hingewiesen.

Der Finanzvertrieb Medius - Informations- und Vermittlungsservice im Finanzbereich GmbH (www.medius.de), mit Sitz am Luise-Kiesselbach-Platz in München, vermittelte die Anlage, obwohl die Imperial in Finanzfachkreisen bereits einschlägig als unseriös bekannt war. Die Imperial-Gruppe soll angeblich inzwischen mehr als 1 Milliarde Euro Anlegergelder eingesammelt haben. Am 4. Oktober 2002 leitete die Staatsanwaltschaft Linz sogar ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts ein, nachdem ca. 500 Sparer Strafanzeige erstattet hatten.

Die Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte hatte bereits am 18.11.2005 für die Kleinanlegerin vor dem Landgericht München I (Az. 6 O 2456/04) in der ersten Instanz erfolgreich ein Urteil erwirkt, in dem die Medius zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde. Dieses Urteil wurde in der Berufungsinstanz nunmehr bestätigt und die glückliche Anlegerin erhält jetzt nicht nur ihre Einlagen in Höhe von ca. € 14.000,- ersetzt, sondern auch noch weit über € 5.000,- entgangenen Zinsverlust. Zudem muss die Medius noch weitere Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Imperial übernehmen.

Von Anfang an war für Rechtsanwalt Claus Hambach die Reaktion der Medius auf die geltend gemachten Schadensersatzansprüche nicht nachvollziehbar. Denn diese hatte trotz der begangenen Pflichtverletzungen die Ansprüche von Anfang an zurückgewiesen. An einer gütlichen Beilegung war die Medius ebenfalls nicht interessiert.

Der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Claus Hambach hat schon zahlreiche geschädigte Anleger vertreten, die sog. Gewinnscheine der Imperial-Gruppe erworben hatten. Bisher konnte er allen seinen Mandanten, die er bisher in dieser Sache vertreten hat, alles oder aber zumindest einen Großteil des verloren geglaubten Geldes zurückholen. So hatte er bereits vor dem Landgericht München I im Jahre 2003 (Az. 20 O 14493) ein Schadensersatzurteil gegen die Firma Performance Gesellschaft für Wirtschaftberatung und Finanzbetreuung mbH (München) erstritten. Darin wurde diese – ebenso wie die Firma Medius GmbH – vollumfänglich auf Schadensersatz verurteilt.

Für Anleger, die ebenfalls Gewinnscheine der österreichischen Imperial-Gruppe erworben haben, besteht also noch immer Hoffnung, von ihrem Vermittler Schadensersatz zu verlangen. Dies gilt auch, wenn die Beratung schon mehrere Jahre zurück liegt, weil die Verjährung wegen fehlerhafter Beratung erst drei Jahre ab Kenntnis der Anspruch begründenden Umstände beginnt.

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E-Mail c.hambach@ra-hambach.com

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Rechtsanwalt Claus Hambach studierte in Regensburg Rechtswissenschaft.

Er ist an allen deutschen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht. Er ist Gründungsmitglied des Rechtsforums für Finanzdienstleistung e.V. Außerdem hat er sich auf den Bereich des Europäischen und Internationalen Glückspielrechts spezialisiert.
Während seiner Referendarzeit war er u. a. für renommierte Rechtsanwaltskanzleien in Regensburg und Hamburg als auch die Rechtsabteilung der Bayerischen Kapitalanlage Gesellschaft mbH in München tätig.

Auslandserfahrung sammelte er bei der Deutsch-Amerikanischen Außenhandelskammer in Houston (USA) und der Facultés Universitaires Saint-Louis (Brüssel). Von Mai 1999 bis Februar 2005 war er in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht für eine Münchner Anwaltskanzlei tätig.

Er ist Mitgründer der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte und hat sich auf die folgenden Rechtsgebiete spezialisiert:

* Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht
* Europarecht und intern. Privatrecht
* Europäisches und Internationales Glückspielrecht



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