Sportwetten – Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
(openPR) - Beobachtet man in Deutschland das politische und juristische Gerangel um das Sportwettenmonopol, bleibt dem mündigen Bürger nur Kopfschütteln übrig. Je nach jeweiligem Bedürfnis trägt der Staat, der in der Sache auch Monopolist ist, Argumente vor, die dann von Gerichten monopolfreundlich umgesetzt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil, Aktenzeichen 6 C 2.01, am 28. März 2001 dem Monopolist bescheinigt: „Das danach in Bayern bestehende uneingeschränkte Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Oddset-Wetten verstößt nicht gegen das Grundgesetz, namentlich nicht gegen den im vorliegenden Zusammenhang vorrangig anzuwendenden Art. 12 Abs. 1 GG.“
Na ja, könnte man sagen, da haben sich die Herren mit den staatstragenden Roben aus Leipzig eben mal geirrt. Stellte doch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28. 03. 2006 dazu folgendes fest: „Es ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, dass nach dem Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) vom 29. April 1999 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 226) in Bayern Sportwetten nur vom Freistaat Bayern veranstaltet und nur derartige Wetten gewerblich vermittelt werden dürfen, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten“.
Einen weiteren Höhepunkt in der Auseinandersetzung hat letzte Woche das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 5 K 4532/04) aufgedeckt. In einem Verfahren, in dem die Zulässigkeit einer Sportwettvermittlung sowie die Untersagung dieser Tätigkeit streitgegenständlich war, hat die Staatliche Lotto Toto Gesellschaft in Baden-Württemberg, die nicht Beteiligte am Gerichtsverfahren noch am Verwaltungsverfahren war, unverfroren durch die Abgabe eines Rechtsgutachtens nachhaltig so starken Einfluss auf die Widerspruchsbehörde ausgeübt, dass dies in erkennbaren Übernahmen des Inhalts des Rechtsgutachtens in die Argumentation der Widerspruchsbehörde gipfelte. Nach Mitteilung des Vorsitzenden der 5. Kammer in der mündlichen Verhandlung sei ein derartiger Vorfall bislang am Verwaltungsgericht Stuttgart nicht vorgekommen. Der Richter der 5. Kammer kritisierte, dass das Regierungspräsidium in dem Widerspruchsbescheid bis ins Detail ein Rechtsgutachten der Staatlichen Toto- und Lotto GmbH Baden-Württemberg übernommen hatte. Damit habe sich die Behörde von vornherein einseitig festgelegt und zu Gunsten des staatlichen Wettmonopols Partei genommen.
In der Pressemitteilung vom VG Stuttgart zum Verfahren teilt das Gericht folgendes mit: „Die Art und Weise, wie sich die Widerspruchsbehörde auf die Seite eines Dritten, der am Ausgang des Verfahrens massiv interessiert ist, geschlagen hat, lässt von vornherein eine objektive Gewichtung der widerstreitenden Interessen vermissen. Mit diesem Vorgehen setzt sich das Regierungspräsidium dem Vorwurf einer vorab festgelegten und einseitigen Parteinahme zugunsten des staatlichen Wettmonopols und damit sachwidriger Erwägungen aus.“
Aufgrund der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 konnte nun das Monopol mit den Argumenten von gestern nicht weiter gerechtfertigt werden. Die Ausführungen des Gambelli-Urteils waren zu eindeutig. Der Gerichtshof hat in den Urteilen Schindler, Läärä u. a. und Zenatti zwar anerkannt, dass Beschränkungen der Spieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können; jedoch müssen die Beschränkungen, die auf solche Gründe sowie auf die Notwendigkeit gestützt sind, Störungen der sozialen Ordnung vorzubeugen, auch geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen.
Es fällt hier sehr deutlich auf, dass sich der Staat, der sein Monopol aus fiskalischen Gründen gerne erhalten möchte, es richtet wie er es gerade braucht. Rechtsstaatliche Grundsätze werden dabei aufgegeben, die Gewaltenteilung im Staat in Frage gestellt. Die Macht des Monopolisten ist dabei nicht mehr demokratisch kontrolliert, er kann auf alle rechtsstaatlichen Ressourcen zurückgreifen, davon macht er ohne Skrupel Gebrauch, jedes zur Verfügung stehende Mittel setzt er dafür ein. Sportwettenanbieter werden durchwegs kriminalisiert, abenteuerliche Hausdurchsuchungen folgen, Kunden einer Sportwettenannahmestelle in München müssen sich bis zur Unterhose ausziehen, der Dortmunder Bürger Thorben J. joggt mit einem T-Shirt eines Sportwettenanbieters durch die Gegend und wird von eifrigen Polizisten aufgefordert, sein T-Shirt auszuziehen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Es scheint die Sache hat Methodik. Die zuständigen Beamten in den Ministerien haben sich das gut ausgedacht. Keine Spur von dem Vorurteil: Beamte sind … etc.. Man muss Ihnen eine ausgezeichnete Strategie zubilligen. Es musste nun die Spielsucht bei den privaten Anbietern erfunden werden, damit ein neues Argument zur Aufrechterhaltung des Monopols Verwendung finden kann. Gleich sozusagen „vorbeugend“ wird mit dieser Argumentation „Spielsucht“ das seit langem erwartete Placanica-Urteil (Rs. C-338/04), das die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), laut vorläufigem Terminplan am 6. März 2007, um 9.30 Uhr, verkünden wird, ad absurdum geführt. Bei dem Verfahren geht es um die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Europa im Hinblick auf das Angebot von Sportwetten. Wenn aber nun der Ausschluss von privaten Anbietern mit der Argument „Spielsucht“ begründet wird, sieht das Gambelli-Urteil dazu eine mögliche Legitimation zur Errichtung eines Monopols vor. Insoweit wird sich auch nach Placanica-Urteil, falls die Richter in Luxemburg dem Generalanwalt folgen, wenig ändern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Real ist diese derzeit nicht nachgewiesen, zeigen doch die empirischen Untersuchungen (Das Gefährdungspotenzial von Lotterien und Sportwetten, Mai 2005) der Universität Bremen, Prof. Dr. rer. nat. Gerhard Meyer und Dipl.-Psych. Tobias Hayer folgendes Bild:
Seite 82 des benannten Abschlussberichts, Tabelle 11:
Sportwetten in privaten Wettbüros: Als problembehaftet erlebt: 5,1 % (23 von 448)
Glückspiele im Internet: Als problembehaftet erlebt: 1,1 % (5 von 440)
Im Vergleich nun dazu:
Lotto „6 aus 49“: Als problembehaftet erlebt: 6,0 % (28 von 469)
Geldspielautomaten: Als problembehaftet erlebt: 79,3% (376von 474)
Weiter werden in dem Abschlussbericht (Seite 165, Ausgewählte präventive Handlungsvorschläge…) im Mai 2005 der Verzicht auf bestimmte Voll-Systeme beim Lottospiel und der Verzicht auf astronomisch hohe Jackpots gefordert.
Nun ist es aber nicht so, dass die privaten Anbieter den Kopf in den Sand zu stecken haben. Wissen diese doch, dass die Politik mittlerweile nicht über den Tellerrand hinaus blickt. Ausnehmen möchten wir in dieser Thematik die Landespolitiker der CDU und FDP in Schleswig-Holstein. Offensichtlich hat man in Schleswig-Holstein erkannt auf welches Terrain man sich mit dieser Argumentation begibt.
Das ausgerechnet die Verantwortlichen, die das staatliche Glückspiel in mehr als 60 Jahren (nach dem Zweiten Weltkrieg schrieb Westberlin am 16. August 1945 eine erste Stadtlotterie aus) ständig erweitert haben (Casinos am laufenden Band eröffnen und mittlerweile als Erlebniszentren ausbauen; inzwischen werden in 84 Automatensälen der Spielbanken ca. 8.400 Slotmachines den Be
Die ersten, welche die ausgedachte Strategie „Spielsucht“ nun mit erheblichen Steuergeldern zu bezahlen haben sind die Steuerzahler in Niedersachsen mit dem umtriebigen Ministerpräsidenten Christian Wulff. Das Land Niedersachsen muss nun aufgrund der eingeschlagenen Strategie den Verkauf der Spielbanken an die Casino Austria teuer entschädigen: Allein die Regressforderungen ans Land kämen auf "mindestens 30 Millionen Euro" sagt Karen Krüger, die Sprecherin der Spielbanken-Niedersachsen GmbH. Es kann aber auch noch schlimmer kommen: Sollte Niedersachsen auch für das Automatenspiel Ausweiskontrollen vorschreiben, kann Casino Austria bis zu 14 Millionen Euro des Kaufpreises zurückfordern, wenn dadurch die Umsätze sinken. Nun möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, dass der bereits benannte Professor aus Bremen die Niedersachsen seinerzeit zur Genehmigung eines Internetcasinos beraten hat. "Wir brauchen ein legales Angebot", stellt der Psychologe Gerhard Meyer klar. Verbote seien definitiv "kein geeignetes Mittel zur Suchtprävention". Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Man muss kein Prophet sein um vorherzusehen, sollte der angedachte Staatsvertrag Wirklichkeit werden, das es noch weiterreichende gravierende Einschnitte zur Folge haben. Der Ausschluss der privaten Sportwettenanbieter (und nur um die geht’s in der aktuellen Diskussion), welche am weiteren Glückspielmarkt nicht interessiert sind (mit Ausnahme einiger weniger Heuschrecken), vom Markt wird alle Aktivitäten vom einfachen Geldspielautomaten bis hin zur Lotterie und Casinos mit sich bringen. Die Vorgaben dazu sind im oft zitierten Gambelli-Urteil nachzulesen. Was die von uns benannten „Heuschrecken“ angeht, ist uns kein privater europäischer Anbieter von Glückspielen bekannt, der sich auf eine Volllizenz (ausgenommen so genannte Offshore-Lizenzen, die im Ausstellerland selbst keine Gültigkeit besitzen) zum Anbieten von Glückspielen berufen könnte. Ob mit so genannten Offshore-Lizenzen auch Art. 43 und 49 des EG-Vertrages anzuwenden ist, scheint uns mehr als fraglich.
Die staatlichen Anbieter sowie deren Kontrollinstrumente haben keinerlei Interesse eigene Erkenntnisse auch nur im Ansatz umzusetzen:
Jeder kann sich noch gut daran erinnern mit welchem Werbeaufwand der Rekordjackpot im Oktober 2006 in Höhe von 37, 6 MIO Euro von den staatlichen Lotteriegesellschaften vermarktet wurde. Auf der Jagd nach dem Rekordjackpot hatten die Tipper bundesweit 148,3 Millionen Euro eingesetzt. „Das bedeutete ein Plus von rund 55 Prozent im Vergleich zur Vorwoche“ sagte der Geschäftsführer des damals federführenden Land Brandenburg Lotto GmbH, Horst Mentrup. Das Hamburger Abendblatt (www.abendblatt.de/daten/2006/10/09/622271.html) berichtet am 09. Oktober 2006: „Lottofieber in Deutschland: In mehreren Reihen stehen Menschen vor einer Lottoannahmestelle in Hannover.“
Es bleibt festzuhalten, dass mit Ausnahme der normalen Fluktuation, die es immer gab, es zu keinen Schließungen von Lottoannahmestellen, die seitens der Lotteriegesellschaften mit Begründung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes veranlasst wurden, gekommen ist. Soweit es nun aber zu einzelnen Schließungen gekommen ist, waren diese ursächlich begründet mit Betriebseinstellungen bzw. Betriebsaufgaben (z.B. Edeka Markt, 94315 Straubing, Theresienplatz).
Auch wurde der vom Bundesverfassungsgericht als bedenklich eingestufte Vertriebsweg der Oddset Sportwette über die Lottoannahmestellen („… breit gefächertes Netz von Lotto-Annahmestellen, dem die offizielle Maxime "weites Land - kurze Wege" zugrunde liegt“) bisher auch nicht ansatzweise verändert.
Der Vertrieb der staatlichen Sportwette Oddset im Internet wurde explizit vom Bundesverfassungsgericht moniert und ist bis heute unverändert über gewerbliche Spielvermittler gegeben.
In der Hochglanzillustrierten „Bayern“ über den Traditionsverein FC Bayern München wird in der Ausgabe zum Rückrundenstart explizit auf einer ganzen Seite für Oddset-Sportwetten geworben. Natürlich buchten die Monopolisten gleich eine zweite Seite hinzu und werben dort für die komplette Lottoproduktpalette.
An der Sponsorenwand des FC Bayern, die nach jedem Spiel der Bayern für Statements zum Spiel genutzt wird und auf vielen Fernsehkanälen zu sehen ist, wurde das Oddset-Logo an gleicher Stelle durch das Lotto-Logo ersetzt.
Zum Rückrundenstart der Deutschen Bundesliga wurde in jeder der ca. 27.000 Annahmestellen der Monopolisten mit dem überdimensionierten Plakat und dem Titel „Winterpause hat fertig! Bundesliga-Rückrundenstart am 26. Januar" geworben.
Nur einige Wochen später, rechtzeitig zum Beginn der Champions League, wird auf die gleiche Art und Weise mit dem Plakat „Mailand oder Madrid – Hauptsache Champions League! Start in die K.o-Runde. 20. Februar“ geworben.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht im März 2006 unter anderem ausgeführt hat: „Daher sind bis zu einer Neuregelung die Erweiterung des Angebots staatlicher Wettveranstaltung sowie eine Werbung, die über sachliche Informationen zur Art und Weise der Wettmöglichkeit hinausgehend gezielt zum Wetten auffordert, untersagt“. Nichts desto trotz werden über gewerbliche Spielvermittler auch in der Übergangszeit Fakten geschaffen. So wird aktuell vom gewerblichen Spielvermittler tipp24 folgende Pressemeldung veröffentlicht: „Lottospieler könnten auf den Internetseiten von ProSieben, Sat.1, Kabeleins oder N24 ihre Einsätze abgeben. Tipp24 bezeichnete die Partnerschaft als "richtungsweisend" für dieses Geschäftsjahr. Pro Monat ben laut Tipp24 rund zehn Mio. Menschen die Internetportale der Sendergruppe. Der Lottovermittler hofft auf eine breite Zielgruppe: die Jüngeren bei ProSieben und die Älteren bei Sat.1. Im Schnitt würden bis zu fünf Prozent der Website-Ber auch online Lotto spielen, sagte ein Sprecher von Tipp24. Wenn es einen großen Lotto-Jackpot gebe, könnten es bis zu zehn Prozent werden“. Der gewerbliche Spielvermittler hat unter anderem auch die Oddset-Sportwette im Angebot. Die Umsätze fließen nun im weit aus größerem Umfang an die Landeslotteriegesellschaften und werden dort dankbar angenommen, da ja die privaten Anbieter erfolgreich ausgeschaltet wurden.
Verehrte Monopolisten, so wird das nicht klappen. Wir von www.oddscompany.com und viele andere privaten Anbieter dokumentieren jedes Tun der staatlichen Monopolisten und werden die notwendige Geduld aufbringen müssen, um dieses dem EuGH vortragen zu können, da wir derzeit in Deutschland kein rechtliches Gehör finden.
Wir appellieren an alle Beteiligten Vernunft einkehren zu lassen. Wir sollten die Diskussion versachlichen. Die Sportwette (ausdrücklich nicht jede Form der Sportwette) ist eine tolle Sache. Viele Menschen haben daran einen Riesenspaß. Sie ist allerdings nicht geeignet ähnlich hohe Margen zu erwirtschaften wie etwa andere Glückspiele wie z. B. Lotto, da die Anbieter im europäischen Wettbewerb stehen. Eine Marktabschottung wird zunehmend an illegalen Angeboten scheitern. Private Sportwettenanbieter sollten unter ordnungspolitischen Rahmenbedingungen Läden anmieten, Investitionen tätigen und ca. 70.000 Arbeitsplätze schaffen können. Die staatliche Sportwette Oddset wird keinerlei Probleme haben. Voraussetzung hierfür ist, dass diese unter den gleichen Bedingungen wie die privaten Anbieter arbeiten kann, um ihren Marktanteil zu sichern bzw. ausbauen zu können, da die Kunden die Sicherheit eines staatlichen Angebots schätzen. Kein privater Anbieter wird auch nur annähernd in der Lage sein ein Filialnetz von 27.000 Annahmestellen errichten zu können.
Wir sollten hierbei bedenken, dass letztendlich die funktionierende Marktwirtschaft dafür sorgen wird, dass unseriöse oder illegale Angebote hierzulande chancenlos sind. Ein Konzessionierungsmodell mit hohen Marktzutrittskosten würde lediglich ein Oligopol bedeuten. Was das bedeutet, kennen wir bereits aus der Energiewirtschaft. Unter diesen wirtschaftlichen Voraussetzungen wird es weiter illegale dubiose Anbieter, die den Preisvorteil nutzen können, geben.
Die Universität Bremen, unter der Leitung von Prof. Dr. rer. nat. Gerhard Meyer, sollte dazu beitragen und konkrete Lösungsvorschläge erarbeiten, wie die Anbieter mit pathologischen Spielern aus Anbietersicht umzugehen haben. Leider kann zu diesem Thema aus seinem Abschlussbericht nichts entnommen werden. Dabei darf es keine Unterschiede geben, ob es sich beim Anbieter um einen privaten bzw. einen staatlichen Anbieter handelt.
Wir von www.oddscompany.com möchten aber grundsätzlich den Abschlussbericht nicht kritisieren, da mit diesem ein erster Schritt in die richtige Richtung erfolgt ist, jedoch die Lobbyarbeit für das staatliche Monopol noch unübersehbar ist. Diese Lobbyarbeit haben wir am 27. 04. 2006 an der Forschungsstelle Glückspiel Universität Hohenheim, beim Symposium für Glückspiel 2006, selbst wahrgenommen, da wir von www.oddscompany.com als Teilnehmer vor Ort anwesend waren. Wir empfinden das als groben Missbrauch seiner wissenschaftlichen Tätigkeit und dies wird der Universität Bremen nicht nützlich sein. Zudem verschließt er sich mit dieser Art der Lobbyarbeit bei privaten Anbietern sämtliche Türen, um die Thematik Sportwetten mit fundierten Daten auch auswerten zu können. Bedauerlich auch hierzu eine Anmerkung: „Unterstützt wird die Forschungsstelle von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg sowie den Baden-Württembergischen Spielbanken“.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Auseinandersetzung im zweiten Halbjahr 2006 zwischen den Landeslotteriegesellschaften und dem Bundeskartellamt zeigt die wahre Macht der Lottomonopolisten. Das in allen Wirtschaftszweigen gefürchtete und mächtige Bundeskartellamt, unter dem Leiter Kartellamtschef Ulf Böge, konnte trotz eines vom OLG Düsseldorf bestätigten, mehr als 200 Seiten umfassenden Beschlusses nicht wirklich was bewirken. Das Kartellamt wollte insgesamt im Rahmen des staatlichen Wettmonopols für mehr Konkurrenz beim staatlichen Lotto sorgen und auch die regionale Marktaufteilung zwischen den 16 Länder-Gesellschaften beenden. Grundsatzbeschlüsse dazu traf die Behörde bereits im August des Jahres 2006. Offensichtlich resigniert stellte dann das Kartellamt fest: Die Abmahnung werde jetzt nicht mehr weiter verfolgt, sagte Kartellamts-Sprecherin Irene Sewczyk. Sie habe ihren Zweck erfüllt, den Gesellschaften klarzumachen, dass sie sich an solche unzulässigen Absprachen und Anweisungen nicht halten müssten. Das Bundeskartellamt ist nun offensichtlich nicht weiter gewillt, die im Bescheid abgemahnten Auflagen einzufordern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Den politisch Verantwortlichen in Berlin bleibt darüber nachzudenken, ob wir überhaupt 16 eigene Landeslotteriegesellschaften brauchen. Die Verflechtungen zwischen den Landespolitikern und deren Landeslotteriegesellschaften sind über Jahre hinweg gewachsen und mittlerweile gefestigt und nehmen Ausmaße an, die unerträglich sind und richten zusehends schweren Schaden im Rechtsstaat an. Das Einsparungspotenzial dürfte so enorm sein und würde sicher ausreichen, um eine ordentliche Suchtprävention über Jahre hinweg zu finanzieren. Weiter könnte dann ein vom Deutschen Bundestag kontrolliertes unabhängiges Glückspielwesen im Ganzen gesehen, das dann kohärent und systematisch (wie vom EuGH im Gambelli-Urteil gefordert) ausgerichtet ist, forciert werden. Die Glückspielpolitik der vergangenen Jahre, die abhängig vom jeweiligen Finanzminister eines Bundeslandes ist, ist gescheitert.
Das Urteil vom 28. März 2006 des Bundesverfassungsgericht stellte diesbezüglich fest: „Eine Neuregelung kommt dabei grundsätzlich sowohl durch den Bundes- wie den Landesgesetzgeber in Betracht. Insoweit kann auch der Bund, gestützt auf den Gesetzgebungstitel für das Recht der Wirtschaft nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, unter den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG tätig werden. Eine Kompetenz des Bundes scheitert nicht an dem ordnungsrechtlichen Aspekt der Regelungsmaterie“.
Kontakt:
Oddscompany Sportwetten GmbH
Rainerstr. 12 / I. OG
A-4910 Ried im Innkreis
Mag. Vorhauer Christian
vorhauer@oddscompany.com
www.oddscompany.com
Über Oddscompany Sportwetten GmbH:
Die Oddscompany Sportwetten GmbH wurde im Jahre 2004 gegründet und am 28. Juni 2004 mit der Firmenbuchnummer FN250037b am Landesgericht Ried im Innkreis (Österreich) eingetragen. Der Hauptsitz befindet sich in Ried im Innkreis (Österreich).
Am 19. Juli 2004 erhielt das Unternehmen die staatliche Lizenz vom Land Oberösterreich und ist seit diesem Zeitpunkt im Besitz der Bewilligung, durch den gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten die Tätigkeit als Buchmacher auszuüben. Entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist die Oddscompany Sportwetten GmbH der Kontrolle ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit durch die zuständigen Behörden unterworfen.
Das Unternehmenskonzept der Oddscompany Sportwetten GmbH ist darauf ausgerichtet, neben dem staatlichen Sportwettenangebot eine private Sportwette einer breiten Kundenklientel zugänglich zu machen. Parallel zum Online Sportwettenportal www.oddscompany.com wird die Expansion des Filialgeschäfts durch Eröffnung von Wettannahmestellen vorangetrieben. Die Oddscompany Sportwetten GmbH ist verantwortlicher Betreiber des Online Sportwettenportals www.oddscompany.com.
In direkter Zusammenarbeit mit zweier Tochtergesellschaften und basierend auf den vom Staate Österreich erteilten Genehmigungen bietet die Oddscompany Sportwetten GmbH ein breit gefächertes Angebot von Wetten über nationale, europäische und weltweite Sportereignisse an, das hinsichtlich der Vielfalt des Angebots und der Quoten wettbewerbsfähig gestaltet ist.
Dieser Artikel wurde veröffentlicht auf
OpenPR - http://openpr.de/news/121359/Sportwetten-Ein-Schelm-wer-Boeses-dabei-denkt.html