BGH stärkt Rechte von Erwerbern geschlossener Immobilienfonds

(openPR) - Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 18. Januar 2007 ergangenen Entscheidung (Az III ZR 44/06) die Rechte von Erwerbern geschlossener Immobilienfonds gegenüber ihrem Anlageberater gestärkt.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass es sich bei Immobilienfonds anders als bei Eigentumswohnungen um Gesellschaftsbeteiligungen handelt, für die es keinen liquiden Zweitmarkt gibt. Mit anderen Worten: Anleger stecken während der zumeist langen Laufzeiten der Fondsanlage in dieser fest und können die Beteiligung praktisch nicht verkaufen, da es hierfür eben keinen Markt gibt. Wird also das eingesetzte Kapital aufgrund sich verändernder Lebensumstände - etwa Arbeitslosigkeit - kurzfristig benötigt, so kann der Anleger dieses trotzdem nicht freimachen.

Zwar hat die Börse Hamburg vor kurzem einen Zweitmarkt eingerichtet. Dieser ist aber alles andere als effizient, da hier ein großer Überschuss an Anbietern herrscht, so dass sich für die meisten Fondsanteile gar kein Erwerber findet und wenn doch, dann kann der Fondsanteil zumeist nur weit unter Marktwert zu Dumpingpreisen veräußert werden.

Der BGH hat nun entschieden, dass der Anlageberater, der einem Kunden zum Erwerb einse Fondsanteils rät, auf diesen Umstand hinweisen muss. Unterlässt er dies, macht er sich schadenersatzpflichtig. Der Berater muss dann dem Kunden das gesamte eingezahlte Kapital erstatten und erhält im Gegenzug die - häufig wertlosen Fondsanteile."

RA Klaus Schröter

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Seit über 20 Jahren ist der VfE e. V. speziell auf dem Gebiet von betrügerischen Steuersparmodellen tätig. In den vergangenen 25 Jahren wurden Verbraucher von Drückerkolonnen weit überteuerte Immobilien als Steuersparmodell verkauft. Heute sitzen die Verbraucher auf wertlosen Immobilien und sind hoch verschuldet. Selbst bei dem Verkauf der Immobilie bleiben sie auf einem Schuldenberg sitzen. Dies nennt Johann Tillich einen „legalen Betrug“. "Der Punkt ist, dass der Kunde über den tatsächlichen Wert der Wohnung getäuscht wird. Man spricht von einem Gesamtpreis, ohne den Kunden zu erläutern, dass die Gebühren zum Teil über 1/3 der Gesamtsumme ausmachen, der reale Immobilienpreisen also weit unter dem Verkaufspreis liegt", und erklärt Tillich. Wolle oder müsse der Käufer nach einigen Jahren das Objekt veräußern, dann bleibe er in der Regel auf einem hohen Schuldenberg sitzen. Immer mehr Menschen tappen in die aufgestellten Fallen. "Mitschuld tragen die Banken, die die Finanzierung des Steuersparpaketes sicheren." Sie lassen sich oftmals Gebühren zur " Wertberprüfung der Immobilie "zahlen, halten es aber nicht für nötig, den Kunden auf die Besonderheiten des "Steuersparmodells" aufmerksam zu machen. "Das schlimmste ist, dass renommierte Banken den "legalen Betrug" mitmachen. Sie vergebenen Darlehen, die den Wert der Wohnung um das Doppelte übersteigen." Der Verein für Existenzsicherung will jedoch gar nicht warten, bis der Schwindel passiert ist, sondern versucht im Vorfeld Aufklärungsarbeit zu leisten. Vorträge und Aufklärungskampagnen gehören zur Vereinsarbeit ebenso, wie Hilfe bei der Überprüfung von etwaigen Finanzierungsangeboten. Johann Tillich fasst zusammen: "Wer Mitglied im Verein für Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er wirtschaftliche Probleme hat. Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede Angelegenheit eine realisierbare Lösung."



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