Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG: Erhebliche Querverbindungen zu insolventer First Real Estate Grundbesitz GmbH
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(openPR) - Der Skandal der inzwischen insolventen Düsseldorfer Firma First Real Estate Grundbesitz GmbH scheint sich auszuweiten. Experten sehen die Gefahr, dass der Skandal weit größere Kreise zieht als bisher angenommen.
So schied die bisherige Geschäftsführerin Anna Cmok von FRE vor einiger Zeit aus dem Unternehmen aus, und kurz vor der Insolvenz wurde eine neue Geschäftsführerin bestellt, warum, bleibt leider unklar.
Deutliche Querverbindungen bestehen auch zwischen der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH und der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG! Nach dem Verkaufsprospekt der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG ist die inzwischen insolvente First Real Estate Gründungsgesellschafterin der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG sowie deren Komplementärin, der Dubai Invest Management GmbH. Auch ist nach dem Prospekt Gründungsgesellschafter der Treuhandkommanditistin/ Registertreuhänderin der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co.KG, einer „West-Treu Consulting GmbH“, ebenfalls FRE und Anna Cmok, die ehemalige Geschäftsführerin der First Real Estate Grundbesitz GmbH.
Inzwischen gab es diverse Gesellschafterwechsel, so dass FRE und Anna Cmok nicht mehr beteiligt sind, Gesellschafter der Komplementärin wurde inzwischen eine European Business Consulting GmbH aus Düsseldorf, deren Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Helmut Griesel ist. Griesel ist aber nach dem BSZ® e.V. vorliegenden Dokumenten auch Prozessbevollmächtigter der First Real Estate in diversen Verfahren!!
Leute, die die Fäden bei der insolventen First Real Estate gezogen haben, scheinen damit maßgeblich an der Initiation des Dubai Invest Immobilienfonds mitgewirkt zu haben!!
Verboten ist es zwar nicht, dass die ehemalige Geschäftsführerin und andere Beteiligte der inzwischen insolventen FRE an der Gründung eines anderen Kapitalanlagemodells mitgewirkt haben, es ist jedoch wirklich nicht gerade vertrauenserweckend.
Sollte sich zudem auch herausstellen, was nicht ausgeschlossen ist, dass im Fall der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH ein Fall von Kapitalanlagebetrug vorgelegen hat, so würde auch die Beteiligung an dem Dubai Invest Immobilienfonds in einem völlig neuen Licht erscheinen. Betroffene sollten prüfen lassen, ob hier nicht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung der Beteiligung besteht wegen erheblichen Vertrauensverlustes.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft be-treut.
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