VIP 3 und 4: Warum folgen Dresdner Bank und HVB nicht dem Beispiel der Commerzbank?

Logo des BSZ® e.V. (openPR) - Der Regionalvorstand der Commerzbank AG hat mit Schreiben vom 7. Februar 2007, das der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vorliegt, an „Alle Anlegerinnen und Anleger in den VIP Medienfonds 3 und 4“ erklärt, dass die Bank „mit Wirkung für die Anleger“ bis zum 31.12.2007 auf die Einrede der Verjährung im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Vermittlung von Beteiligungen der Fonds verzichtet hat. Damit leistet die Bank einen vernünftigen Beitrag zur Vermeidung weiterer Prozesse im aktuellen Verfahrensstadium.

Diesem Beispiel sollten die Dresdner Bank und die HypoVereinsbank folgen. Die beiden Banken, die einen zentralen Baustein der Garantiefonds, nämlich die Schuldübernahmen, liefern, haben sich bislang noch nicht zu einem generellen Verjährungsverzicht durchringen können. Dies führt nach Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt von Buttlar dazu, dass viele Anleger allein zur Hemmung der Verjährung gezwungen sind, Klage einzureichen und dadurch Kosten zu produzieren, die durch einen langfristigen Verjährungsverzicht der beiden Banken ganz leicht vermieden werden können.

Unterdessen versucht die neue VIP Geschäftsführung das Vertrauen der Anleger wieder zurück zu gewinnen, indem sie allerlei ihrer Meinung nach Erfolg versprechender Maßnahmen zur Linderung der nachteiligen Folgen, die durch die Änderung der Steuerbescheide verursacht werden, in Aussicht stellt. Auf den angekündigten Gesellschafterversammlungen am 22. und am 29. März 2007 werden die Verantwortlichen Gelegenheit haben zu erklären, warum sie so optimistisch sind, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und der Finanzbehörden entkräften zu können. Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die etwa 100 Anleger betreut, rät allen betroffenen Kommanditisten, diese Versammlungen zu be

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n, um sich ein eigenes Bild von der aktuellen Situation zu machen.

Rechtsanwalt von Buttlar meint zur derzeitigen Lage: „Viele Anleger sind einfach verunsichert. Je nachdem, mit wem sie sprechen, ist dieser Fall entweder ein Finanzskandal ungeheuren Ausmaßes oder es ist ein bislang noch nicht da gewesener Justizskandal. Fakt ist jedenfalls, dass die Betroffenen erst einmal Geld in beträchtlicher Höhe an das Finanzamt zurückzahlen müssen. Und damit war nach der ursprünglichen Werbung für die Fonds nicht zu rechnen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de
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Ansprechpartner. Horst Roosen

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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen

sammeln

. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung


Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Anlegerschutzgemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Anlegerschutzgemeinschaft betreut.



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