VIP-Medienfonds: „Jetzt ist es passiert!“ - Finanzamt verschickt geänderte Steuerbescheide
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(openPR) - Der erste Anleger der VIP-Medienfonds hat von seinem Wohnsitzfinanzamt einen geänderten Einkommenssteuerbescheid erhalten. Das teilten die Rechtsanwälte und BSZ® Vertrauensanwälte von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei KTAG in Bremen mit. Darin fordert das Amt im baden-württembergischen Weinheim mehr als 15.000 Euro von einem betroffenen Anleger zurück; Zahlungsziel: 5. März 2007. Die Fonds-Verantwortlichen hatten kürzlich noch behauptet, es sei gegenwärtig nicht mit beitreibenden Maßnahmen der Finanzämter zu rechnen. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen: „Eine völlige Fehleinschätzung, wie sich jetzt zeigt.“
Für die KTAG – Anwälte war die Entwicklung bereits seit Monaten absehbar und so sicher wie das Amen in der Kirche. Gieschen: „Erst wurde der Grundlagenbescheid geändert, dann folgt zwangsläufig der Änderung der individuellen Einkommenssteuerbescheide.“ Anfangs hätten die Fondsverantwortlichen sogar noch behauptet, die Finanzverwaltung würde keine geänderten Bescheide verschicken. “Unsere Nachfrage beim zuständigen Finanzamt machte dagegen sehr schnell deutlich, da wird nicht lange gefackelt.“
Besonders ärgerlich für die Betroffenen, Steuerschulden sind sofort fällig. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Anleger sollten aber auf jeden Fall umgehend die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit beantragen.
Wenn jetzt die Finanzämter die Steuernachzahlungen eintreiben, sei das für viele Anleger eine Katastrophe, sagt Gieschen. KTAG vertritt in dieser Sache mittlerweile mehr als 300 Mandanten, darunter auch Anleger, die zum Beispiel nach ihrem Ausscheiden aus dem Job, hohe Abfindungen bei VIP investierten und gegenwärtig nicht liquide seien, um die erheblichen Steuernachzahlungen zu begleichen: „Die müssen sich wohlmöglich jetzt Geld leihen, damit sie die Nachforderungen des Finanzamts begleichen können.“
Wie Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen außerdem mitteilte, sind für Ende März Gesellschafterversammlungen bei den VIP-Medienfonds angekündigt. „Wegen der dramatischen Entwicklung kann ich allen Anlegern nur dringend raten, persönlich an den Versammlungen teilzunehmen oder zumindest eine Vertrauensperson zu schicken.“
Die VIP-Verfahren vor den Straf- und Finanzgerichten können sich über Jahre hinziehen. Der Prozess gegen Schmid könnte darüber hinaus Signalwirkung haben. Laut Gieschen haben auch zahlreiche andere Filmfonds in Deutschland mit ähnlichen Finanzierungsmodellen gearbeitet: „Es dürften insgesamt etwa 30.000 Anleger um ihre Steuervorteile bangen.“
In den vergangenen Jahren sollen rund zwei Milliarden Euro in Filmfonds geflossen sein, die in der Mehrheit US-Produktionen finanziert haben. Gieschen: „Der deutsche Fiskus finanzierte Hollywood.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informa-tionen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
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