VITADOMO Genossenschaft für Vorsorgeförderung eG
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(openPR) - Die Nürnberger VITADOMO Genossenschaft für Vorsorgeförderung eG (VITADOMO) kürt sich auf Ihrer Homepage unter der Domain www.vitadomo.de selbst zur „führenden Genossenschaft Deutschlands“ und bietet die „erste staatlich geförderte Immobilien-Rente“ an.
Nach eigener Aussage verfolgt die erst im Jahre 2002 gegründete Genossenschaft für ihre Mitglieder „eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“. Die Mitglieder sollen durch die Zeichnung der Genossenschaftsanteile an der VITADOMO ihre Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen und auf die Wohnungsbauprämien sichern „und gleichzeitig wertstabil und sicher in den Sachwert Immobilie investieren.“
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Von einer sicheren Kapitalanlage kann keine Rede sein. Der Anleger ist auch am möglichen Verlust der Genossenschaft beteiligt. Deshalb droht im falle der Insolvenz der Genossenschaft der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.“ Insoweit sind die Werbebotschaften der VITADOMO „Mit Sicherheit eine glanzvolle Zukunft“ und „Ihre Investition ist sicher“ völlig unzutreffend.
Das Gesagte gilt für die Bezeichnung Rente. Wer die VITADOMO-Rente mit einer sicheren Altersvorsorge gleichstellt, liegt falsch. Wegen des Totalverlustrisikos ist die Kapitalanlage nicht für die Altersabsicherung geeignet.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VITADOMO " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
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e-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Ansprechpartner: Horst Roosen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Anlegerschutzgemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Anlegerschutzgemeinschaft betreut.
Dieser Artikel wurde veröffentlicht auf
OpenPR - http://openpr.de/news/122319/VITADOMO-Genossenschaft-fuer-Vorsorgefoerderung-eG.html